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ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
Wenn die Krankenkasse Elterntrainings nicht zahlt
I.d.R. zahlt, bzw. bezuschussen, die Krankenkassen trotz guter Begründungen ADHS-Elterntrainings nicht. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Die Entscheidung der Krankenkasse kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag überprüft werden. Falls eine solche aufsichtsrechtliche Überprüfung durchgeführt werden soll, muss ihre Krankenkasse Ihnen die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
- Gegen den Bescheid der Krankenkasse kann man den Rechtsweg beschreiten, und ggf. Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen.
| Für ElterntrainerInnen |
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Für Eltern |
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