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ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
Pädagogen und Medikamentenvergabe
Es ist nicht möglich Pädagogen (z.B. Erzieher / Lehrer) dazu zu zwingen bzw. zu verpflichten einem Kind Medikamente zu geben. Dabei ist nicht entscheidend ob das Medikament unter die BTM-Bestimmungen fällt oder nicht. Der Gesetzgeber sagt ganz eindeutig das Pädagogen keine medizinischen Fachkenntnisse haben und somit auch nicht verpflichtet werden können Medikamente jeglicher Art an Schutzbefohlene abzugeben.
Ferner tragen die Lehrkräfte / Pädagogen die volle Verantwortung, wenn etwas passiert, nachdem sie das Medikament gegeben haben.
Eine mögliche Lösungen dafür wäre das Umstellen von (z.B.) Ritalin auf Ritalin SR. Eine andere Möglichkeit wäre das Medikament einem Lehrer zu geben, welcher sich freiwillig bereit erklärt auf das Medikament und seine Vergabe zu achten und dies auch gewissenhaft auszuführen. Seltener bietet sich die Möglichkeit der Schulschwester das Medikament zu geben und die entsprechenden Gaben auszuführen, diese kann jedoch, da sie zum medizinischen Fachpersonal zählt, verpflichtet werden auf die korrekte Vergabe zu achten und auszuführen.
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