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ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom

Methylphenidat im Straßenverkehr

Dürfen ADHS-Patienten Auto fahren?

Die letzten Jahre stand im Beipackzettel von Präparaten die Methylphenidat als Wirkstoff beinhalten, drinnen, dass das Führen von KFZ ausdrücklich verboten ist. Der Inahlt des Beipackzettels wird demnächst geändert.

Der kritische Absatz in dem das Führen von KFZ untersagt wird, wird geändert.


Künftig lautet er wie folgt:

Verkehrstüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen

Bei Einnahme von Methylphenidat kann es zu Schwindel, Schläfrigkeit und Sehstörungen kommen. Wenn solche Nebenwirkungen auftreten, können bestimmte Aktivitäten wie z. B. Autofahren, das Bedienen von Maschinen, Radfahren oder das Klettern auf Bäume gefährlich sein, solange Sie nicht sicher sind, dass Sie bzw. Ihr Kind nicht davon betroffen sind.


In Klartext heißt das: Solange beim Patienten keine Nebenwirkungen auftreten, darf er Auto fahren und Maschinen bedienen.

Die Änderung tritt am 01.09.2009 in Kraft.


Weiterführende Informationen dazu finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.


Wie in Zukunft mit der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) in diesem Zusammenhang umgegangen wird ist zu diesem Zeitpunkt leider noch offen. Denn nach Anlage 4 / Punkt 9.0 bzw. 9.1 verliert man die Fahreignung, wenn man Medikamente einnimmt, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat fallen darunter.


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