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ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
Reicht eine Bescheinigung / Attest aus, um trotzdem ein KFZ zu führen?
Immer wieder wird darauf hingewiesen (z.T. auch auf Fachseiten und in Fachliteratur!!) das die Führung von KFZ unter dem Einfluss von Methylphenidat (z.B. Ritalin; Medikinet; Concerta, Equasym; etc.) erlaubt sei, wenn eine ärztliche Bescheinigung vom Arzt vorlege, in welche attestiert wird, das der erwachsene ADHS-Patient an ADHS leidet und aus medizinischen Gründen Methylphendiat verordnet bekommt.
In der Fachwelt wie auch unter den Patienten gibt es hier je zwei Lager. Die einen sagen es stimme und die anderen sagen es stimmt nicht. Bereits seit Jahren herscht hier eine große Rechtsunsicherheit.
Im Internet finden sich viele Artikel zu jeweils beiden Seiten. Aber leider gibt es in dem Gesetzeschaos keine eindeutige Aussage. So erlaubt das Straßenverkehrsgesetz die Einnahme von Methylphenidat, wenn die Einnahme aufgrund einer Krankheit erfolgt. Im gleichem Atemzug verbietet die Fahrerlaubnisverordnung (Kurz Fev) eine Einnahme von Betäubungsmitteln demjenigen, der ein KFZ führt. Und Methylphendiat fällt bekanntlich unter das Betäubungsmittelgesetz.
Sicher ist nur eines: Nämlich das nur der offiziell mit Methylphenidat ein KFZ führen darf, der über ein entsprechendes Gutachten gemäß der FeV hat und so eine Ausnahme erwirken konnte.
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