|
ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
Die Fahrerlaubnisverordung (FeV) zur Frage: Medikamente am Steuer?
Darf ich als ADHS-Patient, der medikamentös behandelt wird, ein KFZ führen oder darf ich dies nicht? Diese Frage beschäftigt die erwachsenen ADHS-Patienten immer wieder und heizt die Gemüter auf.
In der Vergangenheit haben wir uns längst mit dieser Problematik intensiv auseinandergesetzt. Beachten Sie deshalb bitte auch die folgenden Informationen:
Obwohl die Datenlage eine eindeutige Rechtslage darstellt, ist es immer wieder erforderlich diese erneut zu überprüfen. Dieses Mal haben wir uns im besonderen auch mit der Fahrerlaubnisverordung (Kurz Fev) beschäftigt.
In der Anlage 4 wird im besonderen darauf eingegangen, wer eine Erlaubnis zum Führen von KFZ erhält. Die Anlage 4 bezieht sich auf die §§11, §§13 und §14 der FeV.
Unter Punkt 9.0, und 9.1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das Menschen, die Medikamente einnehmen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, keine Fahrerlaubnis haben, bzw. kein KFZ führen dürfen.
Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.
Keine Regel ohne Ausnahme:
Es gibt jedoch eine kleine Hintertür, um trotzdem die Fahrerlaubnis zu erhalten oder wiederzuerlangen. Denn in besonderen Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Dazu ist es jedoch erforderlich, dies medizinisch prüfen, bzw. bestätigen zu lassen. Es wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten benötigt, welches von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr.

zurück (ADHS)
|