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ADHS bei Erwachsenen

ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom

Berufliche Rehabilitation von ADHS-Patienten

ADHS wirkt sich bekanntlich auch am Arbeitsplatz aus. Nicht selten kommt es zur Kündigung des Arbeitnehmers. Hauptursache dafür ist meist die Symptomatik des ADHS.

Die berufliche Rehabilitation von ADHS-Patienten, bzw. Menschen mit seelischer Behinderung ist grundsätzlich möglich (Art.3 GG; “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”) . Die Zuständigkeit obliegt hier dem örtlichen Arbeitsamt.

Allgemeine Lösungsmöglichkeiten bzw. Mittel der Unterstützung können nicht genannt werden, da in jedem Fall individuell entschieden wird. Hauptursache dafür ist die unterschiedliche Situation des Einzelnen (z.B. Schulabschluss; Ausbildung bestanden – nicht bestanden, Zusammenhang von Erkrankung und Verlust des Arbeitsplatzes, etc.).

Damit die berufliche Eingliederung nicht an finanziellen Mitteln scheitert, gibt es hier Unterstützung auf Gesetzesebene, welche den Weg für die Unterstützung frei machen soll.


Allgemeine finanzielle Hilfen können sein:

Hilfen für Arbeitnehmer:

  • Information und Beratung über zustehende Leistungen durch das Arbeitsamt, ggf. Ermittlung des zuständigen Leistungsträgers
  • Förderung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen (u.a. Berufsvorbereitung, berufliche Ausbildung oder Weiterbildung, Vorbereitungsmaßnahmen zur Vermittlung des fehlenden Basiswissens, Maßnahmen im Eingangsbereich und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte Menschen)
  • Übergangshilfen, Ausrüstungsbeihilfen, Fahrtkosten, Trennungskosten und Umzugskostenbeihilfen beim vorliegen der Voraussetzungen

Hilfen für den Arbeitgeber:

Ausbildungszuschuss Zuschuss für die Dauer der Ausbildung einschl. einer möglichen Verlängerung
Eingliederungszuschuss (Eingliederungshilfe) Zuschuss zur Einarbeitung
Zuschuss für befristete Probebeschäftigung Zur Realisierung einer dauerhaften beruflichen Eingliederung
Arbeitshilfen im Betrieb Technische Hilfen zur Ausstattung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Einmaliger Zuschuss in Höhe von 100% der erforderlichen Kosten
Anrechnung auf Pflichtplätze Schwerbehinderte Auszubildende oder Beschäftigte können auf max. 3Pflichtplätze angerechnet werden, wenn ihre berufliche Eingliederung auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Die Höhe und Dauer der jeweiligen Förderung ist mit dem Arbeitsvermittler / Rehaberater abzustimmen.

Diese Nachrichten sind leider nicht nur positiv zu bewerten. Denn in Folgerecherchen wurde schnell deutlich, das es sehr schwierig ist, eine solche Hilfemaßnahme genehmigt zu bekommen.

Nähere Informationen bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt.

Quelle: Arbeitsamt München / Reha-Abteilung

 

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