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ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
Erziehungshilfe, bzw. Hilfe zur Erziehung bei ADHS-Kindern
Es besteht die gesetzliche Möglichkeit, Erziehungshilfe in individueller Form beim Jugendamt oder Sozialamt (je nach Zuständigkeit / abhängig von den Bundesländern) zu beantragen.
Dies ist nicht das Ergebnis der eigenen Unfähigkeit ein Kind zu erziehen, sondern vielmehr das individuelle Fördern und Unterstützen des eigenen Kindes. Oftmals wird dies von außen jedoch so ausgelegt, dass die Eltern nicht zum Erziehen eines Kindes tauglich sind. Das Gegenteil ist der Fall, gerade dann wird es deutlich, dass die Eltern sich um das Wohl des Kindes sorgen und sorgen können.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Möglichkeit der Erziehungshilfe finden Sie unter folgendem Link:

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