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ADHS bei jungen Erwachsenen

ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom

Begleitende Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung

Unter ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) werden begleitende fachliche Hilfen verstanden, die bei Jugendlichen eingesetzt werden, die zwar eine betriebliche Ausbildung machen, die allerdings eine zusätzliche fachliche Unterstützung benötigen. Insbesondere bei lernbeeinträchtigen und sozial benachteiligten Jugendlichen werden diese Maßnahmen eingesetzt.

Ausbildungsbegleitende Hilfen können schon zu Beginn der Ausbildung in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bewilligt wird abH in der Regel für die Dauer eines Jahres und muss jeweils neu beantragt werden. Bei verstärkten fachpraktischen Schwierigkeiten kann abH auch durch eine vorübergehnde (maximal dreimonatige) ausserbetriebliche Ausbildungsphase ergänzt werden.

Im Einzelgespräch zwischen Betreuern und Auszubildenen wird ein individueller Förderplan erstellt, anhand dessen die Lernschritte und Lernerfolge verfolgt und aufgezeichnet werden. Wichtig ist eine enge Kooperation der Maßnahmeträger mit den Betrieben und Berufsschulen um Ausbildungs- und Lehrpläne optimal aufeinander abzustimmen. Der Berufsberatung kommt dabei die Rolle einer Kontaktstelle zu. Auch Lehrkräfte und Sozialpädagogen/-innen arbeiten während der Maßnahme eng zusammen. Bei regelmäßigen Zusammenkünften sprechen sie über ihre Erfahrungen mit einzelnen Jugendlichen, tauschen ihr Fachwissen aus und entwickeln im Sinne einer gegenseitigen Kompetenzannäherung gemeinsame Strategien und Lösungssätze. Angeboten werden: Stützunterricht in Fachtheorie und –praxis; Sprachförderung; Einzelhilfen und Gruppenberatung; Prüfungsvorbereitung.

 

Ziele der Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh)

Ziel der ausbildungsbegleitenden Hilfen ist es, sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen und sie damit in das duale System der Berufsausbildung zu integrieren. Die Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen ist häufig auch die Voraussetzung für den Erhalt eines Ausbildungsplatzes, da Wissensdefizite und schlechte schulische Voraussetzungen ausgeglichen werden können. Zudem sollen durch diese Form der Unterstützung Ausbildungsabbrüche vermindert bzw. vermieden werden sowie der Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben erleichtert werden.

Zielgruppe sind in erster Linie lernbeeinträchtige Auszubildene (Hauptschulabgänger ohne Abschluss; Abgänger von Sonder- und Förderschulen;); Sozial benachteiligte Auszubildende (Legastheniker, Jugendliche, die Hilfe zur Erziehung erhalten; ehemals drogenabhängige Jugendliche, strafentlassene Jugendliche, jugendliche Spätaussiedler mit Sprachschwierigkeiten, ausländische Jugendliche).

 

Zugangsvoraussetzungen

Gefördert werden solche Auszubildende, bei denen Verlauf und Abschluß der Ausbildung gefährdet sind oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Maßgebend ist aber die individuelle Situation des Auszubildenden.

 

Dauer

Ausbildungsbegleitende Hilfen werden in der Regel für die Dauer eines Jahres bewilligt. Übergangshilfen können bis zu sechs Monaten gewährt werden.

Die Unterrichtszeit beträgt mindestens drei Stunden und höchstens 8 Stunden pro Woche.

 

Weg zur Leistung

Über die Teilnahme entscheidet die Berufsberatung. Zwischen Träger der Maßnahme und Auszubildendem wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Der Ausbildungsbetrieb muss sich bereit erklären, mit dem Träger der Maßnahme eng zusammenzuarbeiten.

 

Kostenträger/Kosten

Die Maßnahmekosten trägt das Arbeitsamt. Die Leistungen setzen sich zusammen aus Maßnahmekosten (Personalkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten) und den Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung.

 

Kostenregelung

Gezahlt wird ein fester Kostensatz pro abH Teilnehmer. Die Jugendlichen selbst erhalten eine Kilometerpauschale, wenn für sie durch die Teilnahme zusätzliche Kosten entstehen.

 

Rechtsgrundlagen

  • SGB III § 235 (Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung)
  • SGB III §§ 240–248 (Förderung der Berufsausbildung)

Quelle: Bayrisches Sozialinformationssystem

 

Literatur

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