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ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts (Hypoaktivitäts) - Syndrom
Wehr- / Ersatzdienst bei ADHS?
Ein ADHS-Patient muss weder Wehr- noch Ersatzdienst leisten sofern folgende Voraussetzungen Bestand sind:
- Diagnose "HKS" (Hyperkinetisches Syndrom) nach den entsprechenden Diagnosekriterien besteht
- Bescheinigung (Gutachten) eines Psychiaters(!!), welcher dringend davon abrät, den Patienten zum Bund- oder Zivildienst heranzuziehen
- Medikamentöse Behandlung durch Methylphenidat
Bei dem Verweigerungsantrag sollten diese Unterlagen bereits beiliegen.
Sollte der Wehr- / Ersatzdienst angestrebt sein, so muss die Diagnose ADHS bei der Musterung (ärztliche Untersuchung vor Dienstantritt) unbedingt genannt werden. Auch muss angegeben werden ob eine medikamentöse Behandlung vorliegt oder vorlag. Dann liegt es im ermessen der Behörden ob der ADHS-Patient zum Wehr- / Zivildienst herangezogen wird oder ggf. abgelehnt wird.
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